Ablauf und Rahmen

Berufsumschreibung (Psychotherapiegesetz § 6)

Psychotherapie ist die nach der Ausbildung erlernte, bewusste, geplante und umfassende Anwendung von wissenschaftlichen Methoden der psychotherapiewissenschaftlichen, in diesem Fall, humanistischen Therapie - Integrative Therapie, in einer therapeutischen Beziehung mit dem Ziel:
  • Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, vorzubeugen, diese festzustellen, zu lindern, zu stabilisieren und zu heilen,
  • behandlungsbedürftige Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern oder
  • die Entwicklung, Reifung und Gesundheit der behandelten bzw. betreuten Personen zu fördern, zu erhalten oder wiederherzustellen.
  • Die Ausübung des psychotherapeutischen Berufes umfasst die eigenverantwortliche psychotherapeutische Diagnostik, Behandlung, Beratung, Betreuung oder Begleitung von Personen aller Altersstufen mit emotional, psychosomatisch, intellektuell oder sozial bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen.

Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Erstgespräch.

Setting & Kosten

Einzeltherapie  50 Min. - 80 €

Gruppentherapie 90 Min. - 40 €

Haus- und Krankenbesuche nach Absprache

  • Jugendliche ab 16 Jahre, junge Erwachsene
  • Erwachsene
  • ältere Menschen, Hochbetagte

Kostenrückerstattung

Da ich mich noch in Ausbildung unter Supervision befinde ist eine Kostenrückerstattung von der gesetzlichen Krankenkasse derzeit noch nicht möglich. Deshalb wird aktuell ein reduziertes Honorar angeboten.

In manchen Fällen übernimmt eine private Zusatzversicherung die Kosten.

Absageregelung

Vereinbarte Termine sind exklusiv für Sie reserviert. Wenn Sie 24 Stunden vorher absagen ist es kein Problem. Andernfalls werde ich ein Bereitstellungshonorar in Höhe der Einheit verrechnen.

Danke für Ihr Verständnis!

Termine & Erreichbarkeit

Prinzipiell erreichen Sie mich, auch zu Terminvereinbarungen telefonisch oder per E-Mail.

Falls Sie mich telefonisch nicht direkt erreichen, vertrauen Sie darauf, dass ich Sie bei nächster Gelegenheit zurückrufen werde und mir Zeit für Ihr Anliegen nehme.

Verschwiegenheitspflicht

Als Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlich geregelten Verschwiegenheitspflicht (§45 Psychotherapiegesetz). Das bedeutet, dass alle Inhalte unserer Gespräche, auch die Tatsache, dass Sie sich bei mir in Therapie befinden, streng vertraulich behandelt werden und ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein mit anderen Berufsgruppen (Ärzt:innen, Psycholog:innen, Angehörige...) zu sprechen, zu diesem Zweck können sie mich von der Schweigepflicht zum Teil entbinden. Dies besprechen wir jedoch gemeinsam und darf nicht ohne Ihre Zustimmung erfolgen.

"in Ausbildung unter Supervision"

„In Ausbildung unter Supervision“ bedeutet, dass ich mich im letzten Abschnitt meiner psychotherapeutischen Ausbildung befinde und bereits zur eigenständigen therapeutischen Arbeit mit Patient:innen berechtigt bin. 

Meine Arbeit wird anonymisiert von erfahrenen Lehrtherapeut:innen supervidiert - dies dient der Qualitätssicherung und der Weiterentwicklung meiner fachlichen Kompetenz